„Flexible Arbeitszeiten“ ist der am häufigsten genannte Benefit auf Kanzlei-Karriereseiten. Er ist auch der am wenigsten informative. Was bedeutet er konkret bei Ihnen? Drei Kanzleien mit „flexiblen Arbeitszeiten“ können Welten voneinander entfernt sein: eine erlaubt Gleitzeitkonto mit einer Stunde Spielraum, eine andere arbeitet vollständig ohne Kernzeit ausser Montag-Meeting, und eine dritte regelt alles individuell je nach Lebensphase. Das sind drei voellig verschiedene Arbeitserlebnisse – aber auf der Website klingt es identisch.

Was Bewerber wirklich fragen wollen

Im Vorstellungsgespräch kommen die echten Fragen: „Wenn ich mein Kind um halb neun in die Kita bringe, kann ich dann um neun anfangen?“ oder „Wie wird Überstunden gehandhabt – mit Freizeitausgleich, Bezahlung oder gar nicht?“. Diese Fragen stellen sich Bewerber auch vor dem Vorstellungsgespräch – die meisten trauen sich nur nicht, sie auf der Website zu erwarten. Wenn Sie diese Fragen auf der Karriereseite beantworten, nimmt das Hemmschwellen weg.

Konkrete Formulierungen: Statt „Wir bieten flexible Arbeitszeiten“ zum Beispiel: „Bei uns können Sie Beginn und Ende Ihres Arbeitstages eigenverantwortlich gestalten. Kernzeit ist Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr für interne Abstimmungen.“ Und wenn Sie in der Hochsaison tatsaechlich wenig Flexibilität bieten können – sagen Sie das. „Zwischen Januar und Ende April ist es bei uns intensiv. Den Rest des Jahres haben wir grosse Freiheiten.“ Das klingt ehrlich – und Ehrlichkeit schlaegt Hochglanz bei Bewerbern heute fast immer.