Jemand hat zugesagt. Er startet in vier Wochen. In diesen vier Wochen passiert etwas, das viele Kanzleien nicht auf dem Radar haben: Der neue Mitarbeiter schaut sich Ihre Website noch einmal an. Vielleicht zweimal. Vielleicht zeigt er sie seiner Familie. Er sucht nach Bestätigung, dass er die richtige Entscheidung getroffen hat.
Was findet er? Meistens das Gleiche, was er schon vor dem Vorstellungsgespräch gesehen hat: generische Leistungstexte, ein Teamfoto aus 2019 und eine Karriereseite mit offenen Stellen, die er sich ja schon angesehen hatte. Nichts, was ihn bestärkt. Nichts, das Vorfreude erzeugt.
Die stille Kündigung beginnt vor dem ersten Arbeitstag
Ghosting nach der Zusage ist in der Steuerbranche keine Seltenheit mehr. Jemand sagt zu, und drei Wochen spaeter kommt eine kurze Mail: „Ich habe mich anderweitig entschieden.“ Was in dieser Zeit passiert ist, laesst sich oft nicht rekonstruieren – aber ein Teil der Antwort liegt in der Luecke zwischen Zusage und erstem Arbeitstag. Wer in dieser Zeit das Gefuehl hat, die Kanzlei interessiert sich nicht für ihn, zieht andere Optionen in Betracht.
Die Website ist ein Teil dieser Luecke. Nicht der einzige – aber einer, den Sie kontrollieren können. Eine Seite, die zeigt, was neue Mitarbeiter in den ersten Wochen erwartet, wer ihr Ansprechpartner ist und wie der Einstieg aussieht, signalisiert: Wir denken an Sie, auch bevor Sie da sind.
Was eine Onboarding-Seite enthalten sollte
Das muss keine aufwendige Microsite sein. Ein Abschnitt auf der Karriereseite genügt. Relevant sind: eine kurze Beschreibung der ersten Wochen, ein Foto des direkten Teams, der Name der Person, die neue Mitarbeiter begleitet, und ein konkreter Hinweis auf das, was vorbereitet wird – Arbeitsplatz, Zugänge, Einarbeitungsplan. Das ist der Unterschied zwischen „anonyme Kanzlei“ und „echte Menschen, die auf mich warten“. Kanzleien, die das umsetzen, berichten von deutlich weniger Absagen zwischen Zusage und Einstieg.
