Keine Gehaltsangabe in der Stellenanzeige – das ist in der Steuerbranche immer noch die Mehrheit. Die Gruende sind bekannt: Man will Spielraum in der Verhandlung, will die internen Strukturen nicht offenlegen, oder hat schlicht nie darüber nachgedacht, weil es so gemacht wurde wie immer. Was die Entscheidung in der Praxis bedeutet, wird dagegen selten wirklich durchgerechnet.
Was ohne Gehaltsangabe passiert
Stellenbörsen wie StepStone, Indeed und die DATEV-Jobborse zeigen Stellen mit Gehaltsangabe bevorzugt an. Bewerber, die aktiv suchen, filtern häufig nach Gehaltsbereich. Ohne Angabe fliegen Kanzleien aus diesem Filter heraus. Wer von 100 potenziellen Bewerbern 30 bis 40 bereits in der Suchergebnisliste verliert, zahlt das in Besetzungszeit. Dazu kommt: Bewerber ohne Gehaltsinfo haben eine eigene Vorstellung. Wenn das Angebot im Erstgespräch deutlich darunter liegt, bricht der Prozess ab – und die investierte Zeit für beide Seiten war umsonst.
Der Einwand: „Dann fragen alle nur nach mehr Gehalt“
Dieser Einwand ist verständlich – aber er stellt das Problem auf den Kopf. Eine Gehaltsangabe filtert vorab. Sie spart Zeit, reduziert Abbruchquoten und signalisiert Transparenz – genau die Eigenschaften, die gute Kandidaten von einem Arbeitgeber erwarten. Fangen Sie mit einer Spanne an. „38.000 bis 48.000 Euro je nach Qualifikation und Erfahrung“ ist kein Versprechen. Es ist eine Einladung. Und sie wird von Bewerbern positiv wahrgenommen – auch weil sie zeigt, dass die Kanzlei weiß, was sie bieten will.
